Inhaltlicher Umfang
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- Neu-/Ausbau von Straßen
- Straßenverlegungen
- Kreuzungen (plangleich, planfrei) mit Straßen, anderen Verkehrswegen oder Gewässern
- Gehwege, Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege
- Parkstreifen, Haltestellen
- Kunstbauwerke
- Bau- und Verkehrsprovisorien, Verkehrsumleitungen
- Ableitung des Oberflächenwassers
- Ersatzaufforstung nach dem Landeswaldgesetz sowie naturschutzrechtliche Schutz-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
- Wildschutz, Lärmschutz
- Rastanlagen, Meistereien, Polizeistationen
- Umstufung
- Zufahrten, nicht öffentliche Wege, Zugänge
- Versorgungsleitungen, kommunale Beleuchtungsanlagen
- Sonstiges (z. B. Beseitigung von Gebäuden, Wiederherstellung von Waldbrandschutzstreifen usw.)
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Rechtsgrundlagen
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Zum Lieferumfang von AKG-Bauwerksverzeichnis gehören umfangreiche Erläuterungen, die auf die im Land Brandenburg gegebene Rechtslage (z. B. im Zusammenhang mit der Anwendung landesgesetzlicher Vorschriften zum Naturschutz, Forstrecht, Wasserrecht usw.) abgestimmt sind. Die Textbausteine können aber – und dies nur bei geringfügiger Änderung der Texte – auch in anderen Bundesländern verwendet werden. So werden sie z. B. bereits im Land Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Thüringen und im Land Berlin jeweils in Abstimmung mit den Obersten Straßenbaubehörden genutzt.
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Auswahl bei feststehenden Detailangaben
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Bei einer begrenzten Anzahl von Detailangaben im Regelungstext werden nur die entsprechend möglichen Angaben zur Auswahl angeboten. Besteht beispielsweise nur die Alternative zwischen Gehweg, Radweg oder gemeinsamem Geh- und Radweg, existiert ein Listenfeld, aus dem genau eine dieser drei Möglichkeiten ausgewählt werden kann. Satzstellung und Formatierung des Textes werden entsprechend automatisch angepasst.
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Fachlich versierte Formulierungen
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Der Bearbeiter erhält eine zuverlässige Unterstützung bei der Formulierung der Regelungen und Kostenfestsetzungen (z. B. Kreuzungsrecht). Ein Bearbeiter, der sich neu oder selten mit der Thematik des Bauplanungsrechts beschäftigt, wird dies besonders zu schätzen wissen. In AKG-Bauwerksverzeichnis stehen juristisch fundierte Formulierungen für juristisch relevante Texte zur Verfügung.
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Reduzierung von Routinearbeiten
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- Die bei der Erstellung von Bauwerksverzeichnissen normalerweise anfallende Routinearbeit wird deutlich reduziert, da nur noch die speziellen Angaben für die einzelnen Sachverhalte bearbeitet werden müssen. Wurde der planende Ingenieur wegen der anfallenden Textbearbeitung und Formatierungen der Tabellen von einer Schreibkraft unterstützt, so ist dies mit AKG-Bauwerksverzeichnis nicht mehr erforderlich, um schnelle und korrekte Ergebnisse zu erhalten.
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Übersichtliche Verwaltung
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Die Verwaltung von Bauwerksverzeichnissen kann nach Projekten oder Bauabschnitten oder anderen Gesichtspunkten erfolgen. Dabei ist es jederzeit möglich, automatisch eine aktuelle Übersicht aller Regelungen eines Bauwerksverzeichnisses ohne spezielle Generierung direkt aus der Datenbank zu erhalten. Auch die Reihenfolge der Regelungen kann jederzeit per Mausklick nach Bedarf angepasst werden. Besonders wenn Regelungen eingefügt werden müssen, ist dies eine nützliche und zeitsparende Funktion.
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Reduzierung von Schreibfehlern
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Regelungen werden nur punktuell ergänzt. Es muss nur dort etwas geschrieben werden, wo tatsächlich eine Spezifikation in einer zu treffenden Regelung notwendig ist (z. B. Straßennamen, lichte Weite von Brücken, Befestigung von Zufahrten). Der Nutzer wird genau an diese Stellen geführt. Zusätzlich sind die zu ergänzenden Stellen visuell hervorgehoben. Da alle anderen Teile standardmäßig zunächst vor einer Bearbeitung geschützt sind, werden sonstige Schreibfehler weitgehend ausgeschlossen.
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Automatische Berechnungen
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Berechnungen von Kostenanteilen beim Kreuzungsrecht werden entsprechend den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen automatisch durchgeführt. Dadurch entfällt das mühsame Durcharbeiten der Kreuzungsrichtlinie, und auch bei Änderungen der Querschnittsbreiten müssen die Berechnungen nicht nochmals durchgeführt werden, da das Programm diese automatisch nachführt. Lediglich in Sonderfällen muss die Berechnung eigenständig vorgenommen werden.
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Verwendung als Checkliste |
Wer hat nicht schon einmal bei der Vorbereitung einer planungsrechtlichen Genehmigung vergessen, z. B. den Rückbau vorhandener Verkehrsflächen, Verkehrsprovisorien und Verkehrsumleitungen während der Bauzeit mit zu berücksichtigen? Die umfangreiche Sammlung von Regelungen ist gleichzeitig als Checkliste zu betrachten, anhand derer überprüft werden kann, ob tatsächlich alle zu regelnden Sachverhalte bedacht wurden.
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Vereinfachte Prüfung |
- Die Prüfung der auf Basis von Textbausteinen erstellten Bauwerksverzeichnisse erfolgt einfach und schnell, da es sich um immer wiederkehrende, gleichlautende Formulierungen handelt, die juristisch korrekt sind. Besonders leicht sind Absprachen zwischen Planersteller und Auftaggeber zu treffen, wenn man sich bei der Abstimmung nur auf bestimmte Ordnungszahlen der Textbausteine im AKG-Bauwerksverzeichnis verständigen muss.
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