GE-Planungsfläche
Mit GE-Planungsfläche legen Sie Erwerbsart und Erwerbszweck für Flurstücke fest.
Erwerbsart
Bezeichnet die Verwendung:
- ?…unbekannt
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1…zu erwerbende Fläche
Die Erwerbsfläche wird dem Eigentümer für immer entzogen. Der Vorgang mündet in einen Kaufvertrag mit dem Baulastträger.
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2…vorübergehend in Anspruch zu nehmende Fläche
Die Erwerbsfläche wird für eine gewisse Zeit während der Baumaßnahme benötigt (z. B. zur Bauschuttablagerung, als Zufahrtsweg für Baufahrzeuge). Anschließend erhält sie der Eigentümer zurück. Für die Nutzung erhält er eine Entschädigung oder Pachtgebühren.
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3…dauernd zu belastende Fläche
Die Erwerbsfläche wird mit einer dauerhaften Belastung versehen (z. B. dann, wenn unter der Erwerbsfläche ein Kabel für die Notrufsäulen an einer Autobahn verlegt wird). Eine solche Fläche wird nicht gekauft, sondern der Eigentümer wird entschädigt.
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4…Restflächenerwerb
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5…rückständiger Grunderwerb
Anmerkung: Wird nur bei DEGES verwendet für (EA:1-EZ:R).
Erwerbszweck
Beschreibt, in wessen Namen das Vorhaben auf dem Flurstück durchgeführt wird (Baulastträger, Dritte, LBP).
- ?…unbekannt
- A…für Baulastträger der Baumaßnahme Straße
- B…für Nebenanlagen und Nebenbetriebe
- C…für Dritte
- D…für Baulastträger der Baumaßnahme LBP
- R…rückständiger Grunderwerb für Baulastträger
- S…rückständiger Grunderwerb für Dritte
Maßnahme
Legt die Baumaßnahme fest, für die der Grunderwerb getätigt wird.
Die Schlüsselnummer wird angezeigt.
Maßnahme hinzufügen öffnet das Dialogfeld Maßnahme
auswählen, in dem eine Maßnahme zugewiesen werden kann.