GE-Planungsfläche

Mit GE-Planungsfläche legen Sie Erwerbsart und Erwerbszweck für Flurstücke fest.

Erwerbsart

Bezeichnet die Verwendung:

  • ?…unbekannt
  • 1…zu erwerbende Fläche

    Die Erwerbsfläche wird dem Eigentümer für immer entzogen. Der Vorgang mündet in einen Kaufvertrag mit dem Baulastträger.

  • 2…vorübergehend in Anspruch zu nehmende Fläche

    Die Erwerbsfläche wird für eine gewisse Zeit während der Baumaßnahme benötigt (z. B. zur Bauschuttablagerung, als Zufahrtsweg für Baufahrzeuge). Anschließend erhält sie der Eigentümer zurück. Für die Nutzung erhält er eine Entschädigung oder Pachtgebühren.

  • 3…dauernd zu belastende Fläche

    Die Erwerbsfläche wird mit einer dauerhaften Belastung versehen (z. B. dann, wenn unter der Erwerbsfläche ein Kabel für die Notrufsäulen an einer Autobahn verlegt wird). Eine solche Fläche wird nicht gekauft, sondern der Eigentümer wird entschädigt.

  • 4…Restflächenerwerb

  • 5…rückständiger Grunderwerb

    Anmerkung: Wird nur bei DEGES verwendet für (EA:1-EZ:R).
Anmerkung: Die Erwerbsarten können nicht bearbeitet werden.

Erwerbszweck

Beschreibt, in wessen Namen das Vorhaben auf dem Flurstück durchgeführt wird (Baulastträger, Dritte, LBP).

  • ?…unbekannt
  • A…für Baulastträger der Baumaßnahme Straße
  • B…für Nebenanlagen und Nebenbetriebe
  • C…für Dritte
  • D…für Baulastträger der Baumaßnahme LBP
  • R…rückständiger Grunderwerb für Baulastträger
  • S…rückständiger Grunderwerb für Dritte
Anmerkung: Als Erwerbszweck sind weitere Buchstaben ermöglicht: E-Q und T-Z.

Maßnahme

Legt die Baumaßnahme fest, für die der Grunderwerb getätigt wird.

Die Schlüsselnummer wird angezeigt.

Maßnahme hinzufügen öffnet das Dialogfeld Maßnahme auswählen, in dem eine Maßnahme zugewiesen werden kann.