Grunderwerbsplanung/Bedarf
Mit Grunderwerbsplanung/Bedarf legen Sie die Standardfachbedeutungen für die Darstellung der definierten und zusätzlich definierten Erwerbsarten/-Zwecke fest.
Ohne Darstellung
Fachbedeutung ohne Darstellung legt die Fachbedeutung für GE-Planung und Bedarfsflächen fest, die nicht oder abweichende dargestellt werden sollen.
In GE-Textboxen zeigen legt fest, ob GE-Textboxen Bedarfsflächen ohne Darstellung enthalten. Wenn GE-Textboxen ohne Zeilen mit Bedarfsflächen entstehen, werden für die entsprechenden Flurstücke keine GE-Textboxen gezeigt.
Ohne Darstellung zeigt die Kombinationen aus Erwerbsart und Erwerbszweck, die mit der Fachbedeutung ohne Darstellung angezeigt werden. Mit Entf kann die Liste geleert werden.
Standard Fachbedeutungen
Legt die Darstellungsart der einzelnen Elemente als Fachbedeutung fest.
Erwerbsart
Bezeichnet die Verwendung:
- ?…unbekannt
-
1…zu erwerbende Fläche
Die Erwerbsfläche wird dem Eigentümer für immer entzogen. Der Vorgang mündet in einen Kaufvertrag mit dem Baulastträger.
-
2…vorübergehend in Anspruch zu nehmende Fläche
Die Erwerbsfläche wird für eine gewisse Zeit während der Baumaßnahme benötigt (z. B. zur Bauschuttablagerung, als Zufahrtsweg für Baufahrzeuge). Anschließend erhält sie der Eigentümer zurück. Für die Nutzung erhält er eine Entschädigung oder Pachtgebühren.
-
3…dauernd zu belastende Fläche
Die Erwerbsfläche wird mit einer dauerhaften Belastung versehen (z. B. dann, wenn unter der Erwerbsfläche ein Kabel für die Notrufsäulen an einer Autobahn verlegt wird). Eine solche Fläche wird nicht gekauft, sondern der Eigentümer wird entschädigt.
-
4…Restflächenerwerb
-
5…rückständiger Grunderwerb
Anmerkung: Wird nur bei DEGES verwendet für (EA:1-EZ:R).
Erwerbszweck
Beschreibt, in wessen Namen das Vorhaben auf dem Flurstück durchgeführt wird (Baulastträger, Dritte, LBP).
- ?…unbekannt
- A…für Baulastträger der Baumaßnahme Straße
- B…für Nebenanlagen und Nebenbetriebe
- C…für Dritte
- D…für Baulastträger der Baumaßnahme LBP
- R…rückständiger Grunderwerb für Baulastträger
- S…rückständiger Grunderwerb für Dritte