Datenaustausch

Mit Datenaustausch legen Sie den Umfang des Exports fest.

Folgende Dateitypen können exportiert werden:

GAEB-VB 22.114-Dateien (*.114)

Anmerkung:
Wenn Punkte ohne Namen vorhanden sind, wird ein Hinweis angezeigt. Namen können zugewiesen werden.

Folgende Daten werden übergeben:

  • DA 00 - Überschrift des Berechnungsabschnitts
  • Text
  • DA 30 - Punkte Koordinatenordner
  • DA 49 - Dreiecksvermaschung
  • DA 60 - Positionsangaben
    Anmerkung:
    Die Reihenfolge der DA unter diesem Punkt ist beliebig.
  • DA 99 - Endkriterium

DA 00 - Überschrift des Berechnungsabschnitts

Überschrift des Berechnungsabschnitts (wird immer ausgegeben).

Anmerkung:
Am Anfang eines Berechnungsabschnitts muss eine DA 00 mit der VB-Nr. vorhanden sein.
Tabelle 1. Code Datenart 00
Spalte Name Inhalt
1 - 2 DA Datensatzart 00
3 - 10 Auftrag Auftrags-Nr., wahlweise beliebiger alphanumerischer Begriff
11 - 16 Liste VB-Nummer
21 - 80 Überschrift Bezeichnung der Baumaßnahme (nur in der ersten DA 00 erforderlich)

Beliebiger Text

Direkt hinter der DA 00 kann ein Text (10 Zeilen zu 78 Spalten) ausgegeben werden.

Anmerkung:
In den ersten beiden Spalten müssen Leerzeichen stehen.

Die Eingabe darf nicht in Proportionalschrift erfolgen. Es werden immer alle 10 Zeilen ausgegeben.

DA 30 - Koordinaten

Wird immer ausgegeben.

Anmerkung:
Punkte mit gleichen Punktnummern dürfen nur einmal in einem Abschnitt (also in einer Datei) enthalten sein.

DA 49 - Dreiecksvermaschung

Für jeden Horizont sind feste Verbindungen wie Böschungskanten, Bruchkanten usw. einzugeben. Die Dreiecksbildung ist nur dann richtig, wenn Böschungskanten und Bruchkanten auch Kanten der Dreiecksvermaschung sind. Das Programm führt mit den Zwangslinien die entsprechenden Prüfungen durch.

Anmerkung:
Die DA 49 ist in der REB-VB nicht vorgesehen. Sie dient zur Prüfung der Dreiecksvermaschung und ist daher vom Prüfer aufzustellen.

DA 60 - Position

Für jede zu berechnende Fläche oder Masse wird eine Positionsnummer vergeben (max. 6 Ziffern und 1 einstelliger alphanumerischer Index).

Anmerkung:
Die Anzahl der Positionen ist unbeschränkt.
  • Position…6 Zahlen und ein alphanumerisches Zeichen
  • KZ…Bodenhorizont als Begrenzung
  • Z…absolute Höhe über NN als Begrenzung
  • KZ…Bodenhorizont, z. B. Mutterbodenabtrag
  • z…zusätzliche Höhendifferenz (vertikaler Abstand zu den Punkten)

Die oberen und unteren Begrenzungen des Abrechnungskörpers werden durch die entsprechende Kennzahl (KZ) des Bodenhorizonts angegeben, ggf. mit Angabe eines vertikalen Abstands (z) hierzu oder bei waagerechtem Horizont durch Angabe der Höhe über NN (Z).

Anmerkung:

Nicht ermöglicht ist die gleichzeitige Angabe von Z für den oberen und unteren Horizont, da dann keine Grundrissfläche vorhanden ist und somit keine Massen berechnet werden können.

Aus dem gleichen Grund ist für die Oberflächenermittlung die Angabe von Z nicht zulässig.

DA 99 - Ende des Berechnungsabschnitts

Das Ende des Berechnungsabschnitts wird immer ausgegeben.

Anmerkung:
Beim Datenaustausch kann kein DGM ausgewählt werden.