Begrenzungslinien

Werden durch die Koordinaten von mindestens 2 Punkten bestimmt.

  • Neigungsangaben (z. B. bei Böschungen)

    Müssen durch die Koordinaten eines zweiten Punkts (vom ersten Punkt aus) in ungefährer Lage des erwarteten Schnittpunkts mit einer weiteren Begrenzungslinie ersetzt werden.

    Abbildung 1. Neigungsangaben
  • Punktfolgen

    Müssen aufsteigend von links nach rechts geordnet sein.

    Anmerkung:
    Ein senkrechter Abschnitt darf nur durch zwei Punkte bestimmt werden.
  • Überhänge

    Sind nicht möglich, da die Reihenfolge nicht aufsteigend ist (yi+1 < yi nicht erlaubt).

  • Parallele

    Kann durch die Angabe eines vertikalen Versatzmaßes dz angegeben werden. Damit entfällt die Angabe der entsprechenden Koordinaten.

    Bei Böschungen muss die Dicke in ein senkrechtes Versatzmaß umgewandelt werden.

    Abbildung 2. Parallele
  • Absolute Höhe

    Eine Begrenzungslinie kann auch durch die Angabe einer absoluten Höhe begrenzt werden.

    Abbildung 3. Absolute Höhe
    Tabelle 1. Positionsangaben DA 68
    DA 68 Begrenzung oben KZ 1 unten z links KZ 1 rechts KZ 1
    Eintrag 21 650,00 41 24

    Begrenzung „unten” mit z = 650,00 anstelle einer besonderen KZ.

  • Senkrechte Begrenzung

    Durch Angabe eines Werts bezogen auf die Aufmaßachse kann eine senkrechte Begrenzung der Fläche definiert werden.

    Abbildung 4. Senkrechte Begrenzung
    Tabelle 2. Positionsangaben DA 68
    DA 68 Begrenzung oben KZ 1 unten KZ 1 links rechts
    Eintrag 21 41 -3,750

    Begrenzung „rechts” y = -3,750 anstelle einer besonderen KZ (negativ, da rechts der Achse).

  • Koppelung

    Die Begrenzungen „oben” und „unten” können bei Bedarf durch das Verbinden zweier Begrenzungslinien erstellt werden. Die Bezeichnung in der DA 68 in diesem Fall ist KF O für Koppelung oben und KF U für Koppelung unten.

    Koppelung zweier nebeneinander liegender Teile eines Profilhorizonts, die unabhängig (und damit mit unterschiedlicher KZ) aufgemessen wurden, für die Abrechnung jedoch als Einheit betrachtet werden sollen.

    Anmerkung:

    Die Lücke oder der Überlappungsbereich zwischen den beiden Begrenzungslinien darf nicht zu groß sein.

    Die Bezugslinien im Überlappungsbereich dürfen nicht durch zusätzliche Punkte verlängert werden.

    Tabelle 3. Koppelung eines Profilhorizonts
    DA 68 KF Begrenzung oben
    O U KZ 1 KZ 2 z, dz
    ohne oder 1 21 22
  • Koppelung von zwei Begrenzungslinien verschiedener Querprofilhorizonte

    Wenn die resultierende höchste Linie zur Abrechnung herangezogen werden soll.

    Anmerkung:

    Die Begrenzungslinien müssen den gesamten Bereich abdecken.

    Verlängerungen mit nicht gemessenen Punkten nicht zu hoch legen.

    Abbildung 5. Koppelung verschiedener Querprofilhorizonte
    Tabelle 4. Koppelung von zwei Begrenzungslinien
    DA 68 KF Begrenzung oben
    O U KZ 1 KZ 2 z, dz
    2 21 22
  • Koppelung mit Parallele

    Erlaubt das Verschieben der resultierenden Begrenzungslinie. Die Begrenzungslinie KZ 1 und der vertikale Abstand dz sind einzutragen.

    Anmerkung:
    Die Koppelung einer Begrenzungslinie mit einer Linie absoluter Höhe ist nicht möglich.
    Abbildung 6. Koppelung mit Parallele
    Tabelle 5. Koppelung mit Parallele
    DA 68 KF Begrenzung oben
    O U KZ 1 KZ 2 z, dz
    22 21 -0,300
  • Verlängerung

    Erlaubt die Berechnung von Flächen über die gesamte Profilbreite, wenn die vorhandene Begrenzungslinie diese Breite nicht vollständig abdeckt.

    Anmerkung:
    Verlängerungen sind nach beiden Seiten möglich.
    Abbildung 7. Verlängerung

    Das Verlängerungsmaß KOEL gilt an beiden Enden der Begrenzungslinie und muss eine für beide Enden eine ausreichende Größe aufweisen.

    Das Verlängerungsmaß KOEL wird in DA 67 (Kontrollwerte, Konstanten) eingetragen.

    Anmerkung:
    Bei zu großem Verlängerungsmaß KOEL können zusätzliche, unerwünschte Schnittpunkte entstehen, die das Ergebnis verfälschen.