Flächenberechnung
Für die Berechnung der einzelnen Schichten sind jeweils die obere und untere sowie die vorhandene seitliche Begrenzung anzugeben. Diese werden entsprechend ihrer Lage mit „oben”, „unten”, „links” und „rechts” benannt.
Eine zweistellige Kennzahl (KZ), die frei vergeben werden kann, gibt die Art der Begrenzungslinie bzw. des Horizonts an, z. B. 21 (Urgelände) oder 23 (Erdbau).
Für jede Position müssen diese Begrenzungslinien anhand der entsprechenden Kennzahlen zugeordnet werden.
- Mutterboden
- Boden
- Leichter Fels
- Schwerer Fels
- Planum
Berechnungsgrundsätze
Eine positive und damit gültige Fläche ist gegeben, wenn die Definition der Zuordnung zutrifft.
Flächenbegrenzungen können sich mehrmals schneiden. Teilflächen zwischen „oben” und „unten” sind positiv, Teilflächen zwischen „unten” und „oben” sind negativ.

Beispiel
Das Urgelände (KZ 21) und der Erdbau (KZ 23) bilden eine Fläche.
- Dammbereich
- Einschnitt
- Gesamter Berechnungsabschnitt
Für den gesamten Berechnungsabschnitt bleiben die Definitionen bestehen.
- Dammbereich (1)
Für die Flächen- und Massenberechnung gilt:
„oben”: 23
„unten”: 21
- Einschnitt (2)
Für die Flächenberechnung und Massenberechnung gilt:
„oben”: 21
„unten”: 23
Vorgehensweise
- Die Begrenzungslinien werden automatisch verlängert.
- Die Schnittpunkte für die Querschnittflächen werden ermittelt.
- Massenberechnung und Flächenberechnung werden für jede Position (Ordnungszahl OZ)
durchgeführt.
Dabei werden gegebenenfalls die Schwerpunktwege berücksichtigt.
Abbildung 3. Berechnungsgrundsätze
