Flächenberechnung

Für die Berechnung der einzelnen Schichten sind jeweils die obere und untere sowie die vorhandene seitliche Begrenzung anzugeben. Diese werden entsprechend ihrer Lage mit „oben”, „unten”, „links” und „rechts” benannt.

Eine zweistellige Kennzahl (KZ), die frei vergeben werden kann, gibt die Art der Begrenzungslinie bzw. des Horizonts an, z. B. 21 (Urgelände) oder 23 (Erdbau).

Für jede Position müssen diese Begrenzungslinien anhand der entsprechenden Kennzahlen zugeordnet werden.

Anmerkung:
Eine lückenlose numerische Folge ist nicht notwendig.
Abbildung 1. Begrenzungslinien der Horizonte
  1. Mutterboden
  2. Boden
  3. Leichter Fels
  4. Schwerer Fels
  5. Planum

Berechnungsgrundsätze

Eine positive und damit gültige Fläche ist gegeben, wenn die Definition der Zuordnung zutrifft.

VORSICHT:
Negative Flächen, z. B. durch versehentliches Vertauschen der Begrenzungslinien „oben” und „unten”, werden bei der Massenberechnung nicht berücksichtigt.

Flächenbegrenzungen können sich mehrmals schneiden. Teilflächen zwischen „oben” und „unten” sind positiv, Teilflächen zwischen „unten” und „oben” sind negativ.

Beispiel

Das Urgelände (KZ 21) und der Erdbau (KZ 23) bilden eine Fläche.

Abbildung 2. Begrenzungslinien und Kennzahlen
  1. Dammbereich
  2. Einschnitt
  • Gesamter Berechnungsabschnitt

    Für den gesamten Berechnungsabschnitt bleiben die Definitionen bestehen.

  • Dammbereich (1)

    Für die Flächen- und Massenberechnung gilt:

    „oben”: 23

    „unten”: 21

  • Einschnitt (2)

    Für die Flächenberechnung und Massenberechnung gilt:

    „oben”: 21

    „unten”: 23

Vorgehensweise

  1. Die Begrenzungslinien werden automatisch verlängert.
  2. Die Schnittpunkte für die Querschnittflächen werden ermittelt.
  3. Massenberechnung und Flächenberechnung werden für jede Position (Ordnungszahl OZ) durchgeführt.

    Dabei werden gegebenenfalls die Schwerpunktwege berücksichtigt.

    Abbildung 3. Berechnungsgrundsätze