Minikreisverkehr
Mit Minikreisverkehr erzeugen Sie einen Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von mindestens 13 m. Er hat eine einstreifig befahrbare Kreisfahrbahn und einstreifige Kreiszufahrten und Kreisausfahrten. Die Kreisinsel ist überfahrbar.
Die Konstruktion kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- RAL 2012 erzeugt einen Fahrbahnteiler gemäß der Vorschrift RAL 2012, Anhang A6.6:
Abbieger und Einbieger werden jeweils über einen Radius berechnet.
- Alternative Berechnung erzeugt einen Fahrbahnteiler nach VESTRA:
Abbieger und Einbieger werden jeweils über die Fahrbahnbreite berechnet.
Diese Berechnung stellt sicher, dass die Mindestbreiten der Fahrstreifen durchgehend eingehalten werden. Damit kann es passieren, dass nicht alle anderen Richtlinienwerte eingehalten werden können.
Inselbreiten legt die Breiten der entstehenden Fahrbahnteiler an dessen Enden fest.
Längen legt die Länge der Insel und die Verziehungslänge (Verschwenkung des Fahrstreifens für die Insel) fest.
