Bahnbau AT

Mit Einzelsegmente zum Koppeln erhalten Sie Querschnittbausteine zur Konstruktion einen Aufbau gemäß Richtlinien der ÖBB (Regelwerk 01.05 Entwerfen von Bahnanlagen - Streckenquerschnitte).

01A Schiene mit Schwelle, AT

Konstruiert eine Schiene UIC60 mit optionaler Unterplatte und anschließender Schwelle.

Die Bestimmung der notwendigen Fahrbahnhöhe erfolgt nach ÖFSV.

Die Schienenhöhe wird aus den Achseigenschaften gelesen. Alternativ kann die Höhe auch direkt eingegeben werden.

Die Schienenpunkte können auf einem Horizont gespeichert werden.

Abbildung 1. Baustein 01A Schiene mit Schwelle, AT

01B Schiene mit Betonschwelle B70 W60, AT

Konstruiert eine Schiene (UIC60, S49 oder S54) mit optionaler Unterplatte und anschließender Schwelle B70.

Die Schienenhöhe (UIC60: 172 mm, S49: 149 mm, S54: 154 mm) kann extern oder intern über das zugeordnete Gleis bestimmt werden.

Die Bestimmung der notwendigen Fahrbahnhöhe erfolgt nach ÖFSV.

Die Schienenpunkte können auf einem Horizont gespeichert werden.

Abbildung 2. Baustein 01B Schiene mit Betonschwelle B70 W60, AT

02A Außenschotter RQ, AT

Konstruiert den halben Schotter an der Außenseite eines Gleises für Regelquerschnitte für 1- und 2-gleisige Querschnitte auf der freien Strecke.

Für den Schotteroberbau existieren genau festgelegte Regelquerschnitte. Die dort festgelegten Maße und Abhängigkeiten sind nicht veränderbar.

Für Änderungen daran steht der Baustein 02B für spezielle Systemquerschnitte zur Verfügung.

Anmerkung:
Für Bauweisen mit bituminöser Tragschicht (bitum. TS) oder Fester Fahrbahn sind diese Bausteine nicht geeignet.

Er besitzt eine Hebungsreserve von 10 cm.

Abbildung 3. Baustein 02A Außenschotter RQ, AT

02B Außenschotter spezielle Querschnitte, AT

Konstruiert den halben Schotter an der Außenseite eines Gleises für spezielle Systemquerschnitte gelten für 2-gleisige und 1-gleisige Querschnitte auf der freien Strecke.

Für den Schotteroberbau existieren genau festgelegte Regelquerschnitte. Die dort festgelegten Maße und Abhängigkeiten sind nicht veränderbar.

Für Änderungen daran steht dieser Baustein für spezielle Systemquerschnitte zur Verfügung. Bei Einhaltung der Berechnungsvorschriften ergeben sich Unterschiede bis wenige cm. Bei den speziellen Systemquerschnitten können Kabeltröge usw. flexibler eingebaut werden.

Für Bauweisen mit bituminöser Tragschicht (bitum. TS) oder Fester Fahrbahn sind diese Bausteine nicht geeignet.

Bettungsfußpunkt über Abstand f

Die Berechnung des Bettungsfußpunkts erfolgt nicht über die Neigung der Schotterbettflanke mit 1:1,5, sondern über den Abstand f: Zuerst wird das Maß f für den Planumstiefpunkt (f1) und Planumshochpunkt (f2) berechnet. Das Maß f1/f2 ist abhängig von der halben Bettungsbreite d und der Schotterbettstärke b. Die Schotterbettstärke b wird als minimaler Extremwert gesucht und zum Eingabewert der halben Bettungsbreite addiert. Damit ergeben sich für die unterschiedlichen f Maße eindeutige Interpolationsgrößen. Die Interpolation erfolgt über Horizontschnitt auf den temporären Horizont 200. Die entsprechenden Werte wurden zuvor Punkt zugeordnet, mit denen die Linienbildung auf Horizont 200 erfolgte.

Die Schotterabsenkung im Schwellenfach wird im Baustein als Linie auf Horizont 20 angezeigt. In der Massenberechnung hat das keine Auswirkung, da die Schwelle den Schotter komplett verdrängt.

Hebungsreserve

Die Hebungsreserve ist der Wert, den ein Gleis in der Unterhaltung hochgestopft werden kann. Dabei wandert der Schotterkegel nach außen. Dies wird über parallele Linien im Baustein dargestellt.

Der Baustein besitzt eine Hebungsreserve von 1

0 cm. Für eine Hebungsreserve von 10 cm sind in der Richtlinie auf Seite 27 zwei Werte für das Maß r angegeben. Wurde eine Hebungsreserve von 10 cm im Baustein eingestellt, werden 16 cm bzw. 14 cm verwendet. Ist die Hebungsreserve geringer, wird sie als Parallele mit Abstand berechnet.

Abbildung 4. Baustein 02B Außenschotter spezielle Querschnitte, AT

03 Zwischenschotter, AT

Konstruiert Schotter zwischen zwei Gleisen. Der Planumsscheitel liegt im Fall Festscheitel beim angegebenen Maß.

Es kann gewählt werden, ob der Planumsscheitel minimal sein soll oder der Planumsknick im halben Gleisabstand gesetzt werden soll.

Planumsscheitel minimal übersteuert den Planumsknick halber Gleisabstand und die Freischeitelkonstruktion.

Planumsknick halber Gleisabstand übersteuert die Freischeitelkonstruktion.

Abbildung 5. Baustein 03 Zwischenschotter, AT

04 Einzelschotterergänzung, AT

Vervollständigt den Außenschotter bei einer durch Festscheitel entstandenen Stufe im Schotter.

Hebungsreserve

Die Hebungsreserve ist der Wert, den ein Gleis in der Unterhaltung hochgestopft werden kann. Dabei wandert der Schotterkegel nach außen. Dies wird über parallele Linien im Baustein dargestellt.

Die Linie für die Hebungsreserve wird bis auf das Planum verlängert.

Abbildung 6. Baustein 04 Einzelschotterergänzung, AT

05A Einzelplanumsunterbau Schotter RQ eingleisig, AT

Konstruiert den Schotter für einen eingleisigen Regelquerschnitt gemäß Richtlinie 01.05. Referenzpunkte für eine Lärmschutzwand können bereitgestellt werden. Kabeltrog und Fahrleitungsmast liegen immer im Hochpunkt.

  • Das Planum wird in Abhängigkeit der Überhöhung automatisch verbreitert.
  • Bei der Berechnung erzeugt der Baustein eine Polydatei (*.ply) mit dem Wert 1 für jede Station. Durch Ändern des Werts von 1 auf 0 kann der Kabeltrog für jede Station einzeln unterdrückt werden.
Abbildung 7. Baustein 05A Einzelplanumsunterbau Schotter RQ eingleisig, AT

05B Einzelplanumsunterbau Schotter RQ zweigleisig, AT

Konstruiert den Schotter für einen zweigleisigen Regelquerschnitt gemäß Richtlinie 01.05. Referenzpunkte für Kabeltrog und Lärmschutzwand können bereitgestellt werden. Im Regelquerschnitt liegt der Kabeltrog ebenso wie der Fahrleitungsmast immer im Hochpunkt.

  • Das Planum wird in Abhängigkeit der Überhöhung automatisch verbreitert.
  • Bei der Berechnung erzeugt der Baustein eine Polydatei (*.ply) mit dem Wert 1 für jede Station. Durch Ändern des Werts von 1 auf 0 kann der Kabeltrog für jede Station einzeln unterdrückt werden.
Abbildung 8. Baustein 05B Einzelplanumsunterbau Schotter RQ zweigleisig, AT

05C Einzelplanumsunterbau Schotter, spezielle Systemquerschnitte, AT

Konstruiert den Schotter für einen ein- oder zweigleisigen Querschnitt gemäß Richtlinie 01.05. Referenzpunkte für Sicherheitsraum, Kabeltrog und Lärmschutzwand können bereitgestellt werden.

Die einzelnen Maße für die halbe Planumsbreite p, den Abstand von Oberleitungsmasten m sowie der Abstand von optionalen Lärmschutzwänden i werden aus einzelnen Formeln ermittelt.

Abbildung 9. Baustein 05C Einzelplanumsunterbau Schotter, spezielle Systemquerschnitte, AT

06 Zwischenplanumsunterbau, AT

Konstruiert den Planumsunterbau zwischen zwei Gleisen.

Abbildung 10. Baustein 06 Zwischenplanumsunterbau, AT

07 Zwischenstützmauer, AT

Konstruiert eine Stützmauer zwischen zwei Gleisen.

Die obere Mitte der Stützmauer liegt im Abstand von Punkt P50, hilfsweise im halben Abstand zwischen den referenzierten Gleisen oder bei seitlicher Lage so, dass der obere Schotter genau Bettungsbreite hat.

Abbildung 11. Baustein 07 Zwischenstützmauer, AT

08 Bahnböschung, AT

Konstruiert eine Bahnbauböschung nach österreichischen Richtlinien.

Bei Einschnitten > 10 m wird eine Zwischenberme erzeugt.

Bei Dämmen > 4 m wird ein Bedienungsweg konstruiert.

Die Parameter können über die Eingabewerte individuell eingestellt werden.

Abbildung 12. Baustein 08 Bahnböschung, AT

09 Lichtraumprofil GC

Konstruiert das Lichtraumprofil GC.

Abbildung 13. Baustein 09 Lichtraumprofil GC

10 Lichtraumprofil-1, AT

Konstruiert das Lichtraumprofil 1.

Abbildung 14. Baustein 10 Lichtraumprofil -1, AT

11 Lichtraumprofil-2, AT

Konstruiert das Lichtraumprofil 2.

Abbildung 15. Baustein 11 Lichtraumprofil -2, AT

12 Lichtraumprofil LPR 1 (allgemein), AT

Konstruiert das Lichtraumprofil LPR 1 gemäß der Richtlinie TA 1/2011: Lichtraumprofile für Neubaustrecken und Ausbaustrecken.

Die bisherigen Profile ERL und ZOV 7 erfüllen die geltenden Anforderungen nicht mehr.

Bei allen Vorhaben sollen die Lichtraumprofile LPR 1, LPR 2, LPR 3 verwendet werden.

Bei Neu- und Ausbauprojekten, die noch nicht eisenbahnrechtlich eingereicht sind und im Vorprojekt das bisherige Lichtraumprofil ERL zugrunde gelegt wurde, ist LPR 1 anzuwenden.

Das Lichtraumprofil LPR 1 ermöglicht den Verkehr von Fahrzeugen, welche für die kinematischen Bezugslinien GC, GB, GA, G2, G1, GUC und ÖBB-Doppelstockwagen (SBB 021 und Wiesel) gebaut wurden sowie die kinematische Bezugslinie GIC 2 im „unteren Bereich“ (h ≤ 400 mm über SOK) einhalten.

Abbildung 16. Baustein 12 Lichtraumprofil LPR 1 (allgemein), AT

13 Lichtraumprofil LPR 1 (Tunnel), AT

Konstruiert das Lichtraumprofil LPR 1 für den Tunnelbereích mit Fester Fahrbahn und R ≥ 3000 m gemäß der Richtlinie TA 1/2011: Lichtraumprofile für Neubaustrecken und Ausbaustrecken.

Die bisherigen Profile ERL und ZOV 7 erfüllen die geltenden Anforderungen nicht mehr.

Bei allen Vorhaben sollen die Lichtraumprofile LPR 1, LPR 2, LPR 3 verwendet werden.

Bei Neubaustrecken und Ausbauprojekten, die noch nicht eisenbahnrechtlich eingereicht sind und im Vorprojekt das bisherige Lichtraumprofil ERL zugrunde gelegt wurde, ist LPR 1 anzuwenden.

Das Lichtraumprofil LPR 1 ermöglicht den Verkehr von Fahrzeugen, welche für die kinematischen Bezugslinien GC, GB, GA, G2, G1, GUC und ÖBB-Doppelstockwagen (SBB 021 und Wiesel) gebaut wurden sowie die kinematische Bezugslinie GIC 2 im „unteren Bereich“ (h ≤ 400 mm über SOK) einhalten.

Abbildung 17. Baustein 13 Lichtraumprofil LPR 1 (Tunnel), AT

14 Lichtraumprofil LPR 2, AT

Konstruiert das Lichtraumprofil LPR 2 gemäß der Richtlinie TA 1/2011: Lichtraumprofile für Neubaustrecken und Ausbaustrecken.

Die bisherigen Profile ERL und ZOV 7 erfüllen die geltenden Anforderungen nicht mehr.

Bei allen Vorhaben sollen die Lichtraumprofile LPR 1, LPR 2, LPR 3 verwendet werden.

Das Lichtraumprofil LPR 2 ermöglicht den Verkehr von Fahrzeugen, welche für die kinematischen Bezugslinien GB, GA, G2, G1, GU2 und ÖBB-Doppelstockwagen (SBB 021 und Wiesel) gebaut wurden sowie die kinematische Bezugslinie GIC 2 im „unteren Bereich“ (h ≤ 400 mm über SOK) einhalten.

Abbildung 18. Baustein 14 Lichtraumprofil LPR 2, AT

15 Lichtraumprofil LPR 3, AT

Konstruiert das Lichtraumprofil LPR 3 gemäß der Richtlinie TA 1/2011: Lichtraumprofile für Neubaustrecken und Ausbaustrecken.

Die bisherigen Profile ERL und ZOV 7 erfüllen die geltenden Anforderungen nicht mehr.

Bei allen Vorhaben sollen die Lichtraumprofile LPR 1, LPR 2, LPR 3 verwendet werden.

Das Lichtraumprofil LPR 1 ermöglicht den Verkehr von Fahrzeugen, welche für die kinematischen Bezugslinien GA, G2 und G1 gebaut wurden sowie die kinematische Bezugslinie GIC 2 im „unteren Bereich“ (h ≤ 400 mm über SOK) einhalten.

Abbildung 19. Baustein 15 Lichtraumprofil LPR 3, AT

20 Betonmast, AT

Konstruiert einen Oberleitungsmast. Der Bausteinpunkt liegt vorne.

Abbildung 20. Baustein 20 Betonmast, AT